Innovationsförderung für Unternehmen
NRW vergütet eine FuE-Kooperation von NRW-Unternehmen mit dem GeothermieZentrum durch Innovationsgutscheine für bis zu 6000 EUR.
Den Innovationsgutschein führt das NRW-Innovationsministerium (MIWFT) in Kooperation mit der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen durch. Innovationsgutscheine sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk.
Innovationsgutscheine sollen in erster Linie die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette im Unternehmen von der Idee bis zum marktfähigen Endprodukt unterstützen. Aber auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.
Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:
Innovationsgutschein B
für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
Innovationsgutschein F+E
für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc. Eine konsekutive Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich. Gefördert werden nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (z.B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).
Aufträge können sowohl von deutschen, als auch von ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgeführt werden.
Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 3.000 € (Innovationsgutschein B) bzw. 6.000 € (Innovationsgutschein F+E). Bis zu diesen Obergrenzen werden bei beiden Varianten maximal 50 % der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet.
Merkblatt ![]()
Antrag ![]()
Allgemeine Nebenbestimmungen
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des GeothermieZentrums in Kontakt: Dipl.-Biol., M.Techn. Stephan Exner, T. 0234.32.10233



