Förderungen von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien
Basisförderung
Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpe
Wohn- bzw. beheizte Nutzfläche geforderte JAZ Förderung je qm
Neubau Jahresarbeitszahl > 4,0 10 Euro / qm ¹ maximal: 2000 Euro / Wohneinheit ²¹
Gebäudebestand Jahresarbeitszahl > 3,7 20 Euro / qm ¹ maximal: 3000 Euro / Wohneinheit ²²
Luft/Wasser Wärmepumpe
Wohn- bzw. beheizte Nutzfläche geforderte JAZ Förderung je qm
Neubau Jahresarbeitszahl > 3,5 5 Euro / qm ¹ maximal: 850 Euro / Wohneinheit ²
Gebäudebestand Jahresarbeitszahl > 3,3 10 Euro / qm ¹ maximal: 1500 Euro / Wohneinheit ³
¹ Der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche erfolgt durch geeignete Unterlagen ( z.B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.)
² Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8 % der Nettoinvestition begrenzt
³ Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der Nettoinvestition begrenzt
²¹ Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der Nettoinvestition begrenzt
²² Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 15 % der Nettoinvestition begrenzt
Innovationsbonus für alle WP
+ 50 % auf alle Fördersätze und -höchstgrenzen
Neubau Jahresarbeitszahl > 4,7
Gebäudebestand Jahresarbeitszahl > 4,5
Kombinationsbonus
+ 750 Euro / Heizung
Bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage. Nicht mit Innovationsbonus Wärmepumpe kombinierbar, wohl aber mit Innovationsbonus Solarkollektor
Solarkollektoranlagen (BAFA-Zuschüsse)
1) Effizienzbonus
für Solaranlagen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard.
Stufe 1: Baujahr < 1994 wie EnEV-Standard, Baujahr > 1995 30 % unter EnEV. (maßgebend ist der Transmissionsverlust)
Stufe 2: Baujahr < 1994 30 % unter EnEV , Baujahr > 1995 35 % unter EnEV. (maßgebend ist der Transmissionsverlust)
2) Kombinationsbonus
Bei gleichzeitigem Einbau einer (effizienten Wärmepumpe), eines Biomassekessels oder Ersatz eines veralteten Kessels durch Öl-/Gas-Brennwertsytem
3) Kombianlange
Kombianlagen müssen bei Flachkollektoren mind. 9 qm, bei Röhrenkollektoren mind. 7 qm Fläche haben und einen Pufferspeicher von 40 l/qm bei Kollektorfläche (Flachkollektor) bzw. 50 l/ qm bei Kollektorfläche (Röhrenkollektor)










