Förderungen von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien

Basisförderung

Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Wohn- bzw. beheizte Nutzfläche      geforderte JAZ          Förderung je qm 

Neubau Jahresarbeitszahl                           > 4,0                         10 Euro / qm ¹ maximal: 2000 Euro / Wohneinheit ²¹

Gebäudebestand Jahresarbeitszahl              > 3,7                         20 Euro / qm ¹ maximal: 3000 Euro / Wohneinheit ²²

Luft/Wasser Wärmepumpe

Wohn- bzw. beheizte Nutzfläche      geforderte JAZ          Förderung je qm 

Neubau Jahresarbeitszahl                           > 3,5                         5 Euro / qm ¹ maximal: 850 Euro / Wohneinheit ²

Gebäudebestand Jahresarbeitszahl              > 3,3                         10 Euro / qm ¹ maximal: 1500 Euro / Wohneinheit ³

¹ Der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche erfolgt durch geeignete Unterlagen ( z.B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.)

² Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8 % der Nettoinvestition begrenzt

³ Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der Nettoinvestition begrenzt

²¹ Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der Nettoinvestition begrenzt

²² Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 15 % der Nettoinvestition begrenzt

Innovationsbonus für alle WP

+ 50 % auf alle Fördersätze und -höchstgrenzen

Neubau                                                     Jahresarbeitszahl > 4,7

Gebäudebestand                                        Jahresarbeitszahl > 4,5

Kombinationsbonus

+ 750 Euro / Heizung

Bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage. Nicht mit Innovationsbonus Wärmepumpe kombinierbar, wohl aber mit Innovationsbonus Solarkollektor

Solarkollektoranlagen (BAFA-Zuschüsse)

1) Effizienzbonus

für Solaranlagen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard.

Stufe 1: Baujahr < 1994 wie EnEV-Standard, Baujahr > 1995 30 % unter EnEV. (maßgebend ist der Transmissionsverlust)

Stufe 2: Baujahr < 1994 30 % unter EnEV , Baujahr > 1995 35 % unter EnEV. (maßgebend ist der Transmissionsverlust)

2) Kombinationsbonus

Bei gleichzeitigem Einbau einer (effizienten Wärmepumpe), eines Biomassekessels oder Ersatz eines veralteten Kessels durch Öl-/Gas-Brennwertsytem

3) Kombianlange

Kombianlagen müssen bei Flachkollektoren mind. 9 qm, bei Röhrenkollektoren mind. 7 qm Fläche haben und einen Pufferspeicher von 40 l/qm bei Kollektorfläche (Flachkollektor) bzw. 50 l/ qm bei Kollektorfläche (Röhrenkollektor)

 

Zusätzliche Information

Energiepreise

Microsoft-Excel-Dokument

Datum: 3.04.2008
Größe: 2.8 MB

Gesetze / Förderungen

PDF-Dokument

Datum: 15.03.2011 Größe: 171 KB

PDF-Dokument

Datum: 14.04.2008 Größe: 569 KB

PDF-Dokument

Datum: 15.03.2011 Größe: 576 KB

PDF-Dokument

Datum: 19.09.2008 Größe: 77 KB

PDF-Dokument

Datum: 18.01.2008 Größe: 217 KB

PDF-Dokument

Datum: 19.09.2008 Größe: 3.4 MB

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