Förderungen

Stärkung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Bund)

Am 1. Januar 2008 ist die neue Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Icon externer Link  des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kraft getreten. Die Maßnahmen bestehen aus Investitionszuschüssen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA Icon externer Link) und den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Icon externer Link) abgewickelt werden.

Eine neue Bonusförderung soll weitere Investitionsanreize schaffen, indem sie besonders innovative und hocheffiziente Lösungen zusätzlich unterstützt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlicher kommunaler Beteiligung und gemeinnützige Investoren. Geldmittel werden auch Großunternehmen für besonders förderwürdige Maßnahmen wie Tiefengeothermie, große Solaranlagen oder Nahwärmenetze zur Verfügung gestellt.  

Die Zuschüsse gliedern sich in Projekte der:

  • Tiefengeothermie
  • Oberflächennahen Geothermie / Wärmepumpen

Tiefengeothermie

Über die KfW sind förderfähig:

  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe) mit folgenden Instrumenten:
    • Tilgungszuschuss für Anlagen für die thermische Nutzung ohne Übernahme des Bohr- und Fündigkeitsrisikos;
    • Tilgungszuschuss für Bohrkosten;
    • anteilige Übernahme des Fündigkeitsrisikos.
  • Nahwärmenetze die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
  • Besonders innovative Technologien der Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien; z.B. Wärmespeicher mit mehr als 20m3 Speichervolumen.

Zuschüsse für Wärmepumpen

Bei der BAFA lassen sich einmalige Investitionszuschüsse beantragen. Diese umfassen eine Basisförderung für Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen sowie die Bonusförderung . Ob eine Maßnahme unterstützt wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Bei Wärmepumpen ist der Nachweis von Jahresarbeitszahlen von 4,0 für Neubauten und 3,7 in Altbauten erforderlich.

Basisförderung für Wärmepumpenanlagen zur Heizwärmeerzeugung und Warmwasserbereitung

  • 10 € / m² Wohnfläche bei Neubauten, maximal 2.000 € pro Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden maximal 10% der Investitionssumme
  • 5 € / m² Wohnfläche für Luft/Wasser-Wärmepumpen in Neubauten, maximal 850 € pro Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden maximal 8% der Investitionssumme
  • 20 € / m² Wohnfläche im Gebäudebestand, maximal 3.000 € pro Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden maximal 15% der Investitionssumme
  • 10 € / m² Wohnfläche für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Gebäudebestand, maximal 1.500 € pro Wohneinheit. Bei mehr als 2 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden maximal 10% der Investitionssumme

Innovationsförderung für Wärmepumpen: Bei Jahresarbeitszahlen über 4,7 Erhöhung der Fördersätze und Fördergrenzen um 50% (nicht mit Kombinationsbonus kumulierbar)

Detaillierte Übersicht

Solarkollektoranlagen (BAFA-Zuschüsse)

1) Effizienzbonus

für Solaranlagen in Gebäuden mit hohem Dammstandard.

Stufe 1: Baujahr < 1994 wie EnEV-Standard, Baujahr > 1995 30% unter EnEV (maßgebend ist der Transmissionsverlust)

Stufe 2: Baujahr < 1994 30% unter EnEV, Baujahr > 1995 35% unter EnEV. (maßgebend ist der Transmissionsverlust)

2) Kombinationsbonus

Bei gleichzeitigem Einbau einer (effizienten Wärmepumpe), eines Biomassekessels oder Ersatz eines veralteten Kessels durch Öl-/Gas-Brennwertsytem.

3) Anlagenkombinationen

Kombianlagen müssen bei Flachkollektoren mind. 9 qm, bei Röhrenkollektoren mind. 7 qm Fläche haben und einen Pufferspeicher von 40 l/qm Kollektorflächen (Flachkollektor) bzw. 50 l/qm Kollektorflächen (Röhrenkollektor).

Zusätzliche Information

Energiepreise

Microsoft-Excel-Dokument

Datum: 3.04.2008
Größe: 2.8 MB

Gesetze / Förderungen

PDF-Dokument

Datum: 14.04.2008 Größe: 200 KB

PDF-Dokument

Datum: 14.04.2008 Größe: 569 KB

PDF-Dokument

Datum: 18.01.2008 Größe: 190 KB

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Datum: 19.09.2008 Größe: 77 KB

PDF-Dokument

Datum: 18.01.2008 Größe: 217 KB

PDF-Dokument

Datum: 19.09.2008 Größe: 3.4 MB