StandortCHECK
Haben Sie Interesse an einer geothermischen Energieversorgung Ihres Neubaus oder Ihrer bestehenden Gewerbe- oder Wohnimmobilie? Das GeothermieZentrum - als gemeinnützige Forschungs- und Beratungseinrichtung - bietet Ihnen die Möglichkeit Ihren Standort in Belangen der geothermischen Ergiebigkeit individuell zu bewerten. Darüber hinaus informieren wir Sie, abgestimmt auf Ihr spezielles Vorhaben, über die Machbarkeit, Finanzierung, Genehmigungsbedingungen und weitere Schritte.
Für Versorgungsprojekt mit einer Heizleistung bis zu 30kW* bieten wir zu einem Selbstkostenbeitrag von netto 150 EURO eine erste Standortanalyse an. Diese enthält folgende Punkte:
- lokalen geothermischen Potenziale und geologischen Untergrundeigenschaften Ihres Bauvorhabens;
- wasser- und bergrechtlichen Genehmigungserfordernisse für Ihre Geothermieanlage,
- überschlägige standortbezogene Bemessung der Geothermieanlage,
- Abschätzung der Gesamtkosten einer wärmepumpenbasierten Geothermieanlage pro Jahr (nach VDI 2067). Bei dieser Kostenvergleichsrechnung zu einer konventionelle Öl- oder Gasheizung werden Investitionskosten, kapital-, verbrauchs- und betriebsgebundene Kosten der Wärmeerzeugung überschlägig mit berücksichtigt. Wir schätzen zudem den Gesamtenergieverbrauch, den CO2-Schadstoffanfall und die Energiekosten der Geothermie-, Gas- und Ölheizungsanlage ab. Zur überschlägigen Heizungsbemessung sollte möglichst eine Wärmebedarfsberechnung Ihres Planers / Architekten vorliegen.
Kurzum, mit dem StandortCHECK erhalten Sie einen ersten Überblick und den weiteren Fahrplan für Ihr persönliches Geothermievorhaben. Der Analyseumfang bezieht sich auf Einfamilienhäuser oder kleinere Mehrfamilienhäuser bzw. Gewerbeobjekte. Über diese Einzelobjektanlayse hinaus, betrachten wir gemeinsam mit Kommunen oder Projektträgern auch Großprojekte oder städtebauliche Entwicklungsvorhaben auf der Grundlage gesonderter Beratungsgespräche.
Besteht bei Ihnen bereits jetzt schon Interesse, melden Sie sich per Mail oder telefonisch unter: 0234-32-10794.
* Für Versorgungsprojekte mit einer Heizleistung von über 30kW wird eine umfangreichere, da nicht mehr durch VDI-Richtlinien abgedeckte, Berechnung erforderlich. Diese bieten wir Ihnen gerne separat nach Absprache an.










