FAQ

FAQ

Ist es bedeutend, dass mein Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt?

Bei der Erstellung einer geothermischen Anlage muss auf das Grundwasser am Standort Rücksicht genommen werden. Ein systembedingter Eingriff in das Grundwasser erfolgt durch die Erdwärmesonden.

Nach §1a Abs.2 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) ist jedermann verpflichtet mit der erforderlichen Sorgfalt im Grundwasserbereich zu planen. Verunreinigungen des Grundwassers und nachteilige Veränderungen des Wasserhaushaltes sind zu vermeiden und auf eine sparsame Verwendung der Ressource Wasser zu achten.

Um das Oberflächenwasser und ins Besondere das Grundwasser zu schützen wurden Wasserschutzzonen eingerichtet. Ausgehend von der entsprechenden Wasserfassung schwächen sich die Nutzungseinschränkungen mit zunehmendem Entfernungsradius ab.

Es gibt folgende drei Wasserschutzzonen:

  • Wasserschutzzone 1: Fassungsbereich

Jegliche Nutzung, abgesehen von der Wassergewinnung, im Bereich der Fassungszone ist untersagt, ergo sind geothermische Bohrungen hier nicht erlaubt.

  • Wasserschutzzone 2: Engere Schutzzone

Für die Grundwassernutzung bestehen Nutzungsbeschränkungen, diese betreffen auch geothermische Anlagen

  • Wasserschutzzone 3: Weitere Schutzzone

In dieser Zone kommt es zu Nutzungseinschränkungen und geothermische Anlagen sind anzeigepflichtig.

Für wasserrechtliche Fragestellung ist es hilfreich mit der unteren Wasserbehörde Kontakt aufzunehmen. Diese finden Sie in jedem Kreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt.


Weitere Informationen finden Sie in den vom Landesumweltamt NRW veröffentlichtem Papier: Wasserwirtschaftliche Anforderung an die Nutzung von Erdwärme mit Wärmepumpen

Verschiedene Fragestellung bezogen auf Genehmigungsanforderungen geothermischer Anlagen sind bei der Bundesvereinigung Geothermie Icon externer Link einzusehen.

 

Zusätzliche Information

www.thuerig.ch
Quelle: Fredy Thürig

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