Foschungsförderung für Unternehmen

NRW vergütet eine FuE-Kooperation von NRW-Unternehmen mit dem GeothermieZentrum durch Innovationsgutscheine für bis zu 6000 EUR.

Den Innovationsgutschein führt das NRW-Innovationsministerium (MIWFT) in Kooperation mit der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen durch. Innovationsgutscheine sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk.

Innovationsgutscheine sollen in erster Linie die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette im Unternehmen von der Idee bis zum marktfähigen Endprodukt unterstützen. Aber auch wesentliche qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden.

Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:

Innovationsgutschein B

für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik

Innovationsgutschein F+E

für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc.  Eine konsekutive Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich. Gefördert werden nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (z.B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).

Aufträge können sowohl von deutschen, als auch von ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgeführt werden.

Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 3.000 € (Innovationsgutschein B) bzw. 6.000 € (Innovationsgutschein F+E). Bis zu diesen Obergrenzen werden bei beiden Varianten maximal 50 % der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet.

Merkblatt Icon externer Link
Antrag Icon externer Link
Allgemeine Nebenbestimmungen  Icon externer Link

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des GeothermieZentrums in Kontakt: Dipl.-Biol., M.Techn. Stephan Exner, T. 0234.32.10233

Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)

Antragsfrist für Projektskizzen zum Förderprogramm "Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)" bis 31.8.2011

Die Antragsfrist dieses für internationale Geothermieprojekte sehr interessanten Förderprogrammes läuft Ende August aus. Nach Informationen des internationalen Koordinationsbüros des Bundesverbandes Geothermie kann dieses Programm auch sehr gut für Machbarkeitsstudien genutzt werden. Erwartet wird eine bis zu 50%-ige Kofinanzierung idealerweise aus dem Partnerland.

Im Zentrum der Fördermaßnahme steht die Durchführung von bedarfsorientierten, modellhaften Verbundvorhaben zur Entwicklung und Umsetzung speziell an die Partnerländer angepasster umweltentlastender Technologien einschließlich der Entwicklung von Prototypen oder pilothaften Anwendungen. Auch können Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Einbringung neuer technischer Ausrüstungen in bestehende Anlagen gefördert werden, nicht jedoch hiermit verbundene Großinvestitionen oder die Errichtung neuer Produktionsanlagen.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Wirtschaftsunternehmen sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird laut BMWi ausdrücklich begrüßt. Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger - Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR), Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn beauftragt. Abhängig vom jeweiligen Themenbereich werden weitere Projektträger des BMBF (Projektträger Jülich, Projektträger Karlsruhe) mit der Abwicklung der Maßnahme eingeschaltet. Zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung kann mit dem zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufgenommen werden:

Herr Roland Keil

Tel.: 0228/3821-578

Fax: 0228/3821-540

E-Mail: roland.keil@we dont want spamno spam pleasedlr.de

Internet: pt-uf.pt-dlr.de Icon externer Link

Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • die Zusammenarbeit von unabhängigen Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
  • eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (insbesondere KMU) durch mindestens einen relevanten Akteur der Wertschöpfungskette (Vorstufe, Hersteller oder Anwender je nach Ausrichtung des Projekts)
  • die Einbeziehung mindestens einer, möglichst aber mehrerer wesentlicher Einrichtungen (bevorzugt Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) im Partnerland mit eigenständigen Forschung- oder Entwicklungsbeiträgen.
  • Im Sinne des transdisziplinären Ansatzes ist die aktive Einbeziehung von weiteren Einrichtungen aus dem Partnerland ("Stakeholder") auch ohne eigenständigen Forschungsbeitrag, z.B. Behörden, wichtig.
  • Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden.
  • Die Verbundvorhaben sollen zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, die vorgeschalteten Definitionsprojekte eine Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten.
  • Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist.
  • Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, an koordinierenden Prozessen mitzuwirken, die im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ), des Nachhaltigkeitsdialogs und des Integrations-Transferprojektes sowie ggf. weiterer Begleitvorhaben stattfinden.
  • Die Verbundpartner aus Deutschland haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst aussagefähige Projektskizzen bis zu den Stichtagen 31.08.2011 und 31.08.2012 vorzulegen. Falls weitere Einreichungstermine eingerichtet werden, können diese dem Internetauftritt zur Fördermaßnahme entnommen werden (www.fona.de/client Icon externer Link).

Weitere Informationen im Internet

Bekanntmachung des BMBF  Icon externer Link

Internetinformationen zum Programm (fona) Icon externer Link

oder

Internationales Koordinationsbüro des Bundesverbandes Geothermie

Dr. Eckehard Büscher

0049 234 3210-221

eckehard.buescher@we dont want spamno spam pleasegeothermie.de

c/o INTERNATIONALES GEOTHERMIEZENTRUM

Lennershofstr. 140

44801 Bochum

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